16.12.2019 - OLG Koblenz: Keine Haftung aus Betriebsgefahr bei Unfall in automatischer Waschstraße bei ausgeschaltetem Motor

16.12.2019

Az.: 12 U 57/19

Wird ein Pkw auf dem Förderband einer Waschstraße transportiert, ohne dass der Motor des Pkw gestartet ist, befindet sich der Pkw nicht im Betrieb, so dass eine Gefährdungshaftung nach § 7 StVG ausscheidet. Der Pkw ist von seiner eigentlichen Funktion als Fahrzeug vollständig losgelöst und mit jedem beliebigen Gegenstand vergleichbar, der in gleicher Weise automatisch weitertransportiert wird.

Kommt es beim Transport von mehreren Pkw auf dem Förderband einer Waschstraße zu einem Hindurchziehen der Mitnehmrolle unter dem vorderen Pkw und betätigt daraufhin der "Fahrer" des nachfolgenden Pkw zur Vermeidung eines "Auffahrunfalls" die Bremse, wodurch es zu einer Beschädigung seines Fahrzeugs durch den Waschautomaten kommt, scheidet eine Verschuldenshaftung des vorderen "Fahrers" aus, wenn ausgeschlossen werden kann, dass dieser die Fußbremse oder auch die Parkbremse seines Fahrzeugs aktiviert hat und keine weiteren auf ein schuldhaftes Fehlverhalten hindeutenden Umstände vorgetragen werden.